Günstigste Privathaftpflichtversicherung Vergleich – Beste Leistungen

Wie sind Sie durch Ihre Privathaftpflichtversicherung geschützt?

Sind Sie einmal schadensersatzpflichtig geworden, dann sind Sie mit einer guten Privathaftpflichtversicherung bestens geschützt. Werden vom Geschädigten Zahlungsansprüche an Sie gerichtet, dann können Sie den Fall Ihrer Versicherung melden, die durch qualifiziertes Personal prüft, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht. Sind die Ansprüche des Geschädigten begründet, leistet die Versicherung die geschuldete Entschädigung. Ihre PHV gewährt auch Deckungsschutz für Haftungsansprüche, die gegen Sie als Eigentümer eines selbst genutzten Wohnhauses gestellt werden. Haben Sie Familie, dann wählen Sie bei Vertragsabschluss den Tarif, in dem auch der Ehepartner und die Kinder mitversichert sind. Halten Sie sich für einen vorübergehenden Zeitraum außer Landes auf, dann besteht auch für die im Ausland herbeigeführten Schadensfälle Versicherungsschutz durch Ihre PHV. Wenn Sie keine Privathaftpflichtversicherung haben, müssen Sie sich im Schadensfall mit sämtlichen Forderungen der Gegenseite selbst auseinandersetzen oder einen Anwalt damit beauftragen.

Hilfe bei unberechtigten Forderungen

Werden unberechtigte Forderungen gegen Sie gestellt, hilft Ihnen die Versicherung bei der Abwehr derselben. Hat Ihre Privathaftpflichtversicherung die Regulierung abgelehnt und sollten Sie dann vom Anspruchsteller auf Zahlung verklagt werden, hilft Ihnen die PHV bei der Prozessführung, indem Sie einen Rechtsanwalt beauftragt und für den Fall des Unterliegens auch das Prozesskostenrisiko trägt. So kommen Sie in den Genuss von passivem Rechtsschutz durch Ihren Privathaftpflichtversicherer bei der Verteidigung gegen unbegründete Forderungen. Nicht eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind Dinge wie Geldstrafen und Bußgelder, ebenso wie Schäden aus einer Fahrzeugbenutzung, für welche die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung eintritt. Ebenfalls nicht im Versicherungsschutz enthalten sind Fälle, bei denen ein Schaden mit Absicht herbeigeführt worden ist, oder bei denen sich Personen, die durch denselben Vertrag versichert sind, gegenseitig geschädigt haben.