Günstigste Tierversicherung Vergleich – Tierhalterhaftpflicht

Das Halten von Tieren birgt Risiken

Man sollte sich als Tierhalter stets die Haftungsrisiken bewusst machen, denen man nach dem Schadenersatzrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgesetzt ist, vor allem als Halter von größeren Tieren wie Pferden oder Hunden. Denn oftmals verhalten sich Tiere instinktiv und ihr Verhalten entzieht sich der Steuerung durch den Tierhalter. Dann kann schnell ein gravierender Schaden entstehen. Wenn zum Beispiel ein Pferd sich von der Koppel befreit oder während eines Ausritts durchgeht oder ein Hund einem Artgenossen oder Wild nachjagt, dabei auf die Straße gerät und einen Verkehrsunfall mit Verletzten herbeiführt. Dann ist man als Halter des Tieres nach dem Gesetz grundsätzlich schadenersatzpflichtig und zwar ohne Rücksicht darauf, ob man im Hinblick auf die Haltung, Beaufsichtigung oder Sicherung des Tieres eine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Damit ist man als Tierhalter in der sogenannten Gefährdungshaftung, die ohne konkretes eigenes Verschulden für den eingetretenen Schaden besteht. Diese Haftung kann für den Tierhalter existenzbedrohend sein, wenn zum Beispiel das Tier einen Verkehrsunfall verursacht hat, bei dem Menschen schwer verletzt worden sind oder invalide und dauerhaft arbeitsunfähig bleiben. Man ist in einem solchen Fall, in dem zum Beispiel Personen dauerhaft arbeitsunfähig bleiben, über Jahrzehnte hinweg in der persönlichen Haftung für die entstehenden Folgekosten.