Günstigste Privathaftpflichtversicherung Vergleich – Wer ist geschützt?

Versicherter Personenkreis

Als Inhaber des Versicherungsvertrags genießt natürlich der Versicherte selbst den Schutz seiner Privathaftpflichtversicherung. Daneben können durch denselben Vertrag aber noch weitere Personen in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden. Hat man einen Lebensgefährten, mit dem man nicht verheiratet ist, kann man diesen durch namentliches Aufführen im Versicherungsvertrag in den Deckungsschutz der Privathaftpflicht einbeziehen. Bei verheirateten Paaren ist der Ehepartner mitversichert. Dies gilt auch für Kinder. Hat man keine Kinder, kann man einen günstigeren Tarif wählen. Ist man alleinstehend, also ohne Partner, nutzt man den Singletarif.

Mitversicherung von Hilfspersonen

Bestellen Sie Hilfspersonen für Verrichtungen in Garten und Haus oder zur Kinderbetreuung, dann ersetzt Ihre Haftpflichtversicherung diejenigen Schäden, die von diesen Personen während der Tätigkeit einem anderen zugefügt werden. Wenn Sie sich also von einer Aushilfe den Garten bestellen lassen und diese Person dabei mit einem Gartengerät einen Schaden beim Nachbarn verursacht, so ist dieser Schaden von Ihrem Versicherungsschutz erfasst. Sollte der Versicherte versterben, dann läuft der Vertrag bis zur nächsten Beitragszahlung weiter und die Familienmitglieder haben bis dahin Versicherungsschutz. Der Partner kann dann durch Zahlung des nächsten Beitrags den Vertrag übernehmen.