Günstigste Gebäudeversicherung Vergleich – Was ist eingeschlossen?

Mitversicherte Sachen

Hauptgegenstand des Versicherungsschutzes der Wohngebäude-Versicherung ist zum einen natürlich das Gebäude als solches sowie die auf Dauer mit ihm verbundenen Einbauten und Bestandteile, wie zum Beispiel Einbauschränke und -küchen. Auch die Garagen und Nebengebäude, die im Versicherungsvertrag festgehalten sind, unterfallen dem Schutz der Wohngebäudeversicherung. Zu denken ist hier zum Beispiel an das Gartenhaus, den Carport oder den Schuppen zur Aufbewahrung von Geräten und Werkzeugen.

Versicherungsschutz erfasst auch Zubehör des Gebäudes

Mitversichert ist grundsätzlich auch dasjenige an Zubehör, was für Instandhaltungsarbeiten oder für das Bewohnen des Gebäudes benötigt wird. Hier wären z.B. zu nennen: Technische Geräte und Werkzeuge, Blumenkästen, die Markise, Rundfunkempfangsantennen, die Alarmanlage und Brennholzvorräte. Ob der Swimmingpool, der Garten, die Gartengestaltung durch Zierbrunnen und Gartenteiche und ähnliches bereits im Deckungsschutz der gewählten Versicherung enthalten sind, lässt sich durch Lektüre der Vertragsbedingungen ermitteln, oder man lässt dies auf eigenen Wunsch in den Vertrag einbeziehen.