Günstigste Private Krankenversicherung PKV Vergleich – Wer darf wechseln?

Welcher Personenkreis kann in die Private?

Eine private Krankenversicherung können Selbständige, freiberuflich Tätige und Studierende abschließen ohne dass es dabei auf die Höhe ihres tatsächlichen Einkommens ankommen würde. Als nichtselbständig Beschäftigter, also als gewerblicher Arbeitnehmer oder als Angestellter, steht Ihnen ein Wechsel in die Privatversicherung offen, wenn Ihr jährliches Einkommen über der derzeitigen Versicherungspflichtgrenze von 64.350,– Euro brutto liegt. Weiterer Personenkreis, der privatversichert ist, sind die Beihilfeberechtigten also Beamte, Richter und beispielsweise Landtags- und Bundestagsabgeordnete.

Privatversicherung häufig preiswerter

Schon bei Erzielen eines Einkommens im Mittelfeld kann die PKV für den Versicherten günstiger als die GKV sein. Verheiratete ohne Kinder und Alleinstehende, die berufstätig und mit einem guten Einkommen ausgestattet sind, sparen mit der Wahl der Privaten als ihrer Krankenversicherung in der Regel nennenswert Beiträge ein.

Persönliches PKV-Tarifangebot erhalten

Als Angestellter, dessen Einkommen oberhalb der gültigen Versicherungspflichtgrenze liegt, als Unternehmer, Beamter oder Studierender haben Sie die Möglichkeit, Ihr Krankheitskostenrisiko bei einem Privatversicherungsunternehmen durch eine PKV abzudecken. Es kommen Ihnen dann hervorragende Leistungen und günstige Beiträge zugute.